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Zuteilung Schulort

Berufsmaturität, IMS-T

Gemäss Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung (sGS 231.1) regelt das Amt für Berufsbildung des Kantons St.Gallen die Zuweisung der Lernenden an eine Berufsfachschule.

Die Klassen der Bildungsgänge der BM 2 unterliegen demselben Optimierungsverfahren durch das Amt für Berufsbildung wie diejenigen der BM 1.

Sofern im Kanton St.Gallen ein Bildungsgang nicht geführt wird, kann das Amt für Berufsbildung Personen einem benachbarten Kanton zuweisen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Kantons St.Gallen:
https://www.sg.ch/bildung-sport/berufsbildung/berufsfachschulen/schulzuweisung.html

Ausserkantonaler Schulbesuch
Wer die BM 2 in einem anderen Kanton besuchen will, stellt vor Beginn des Studiums ein schriftliches Gesuch.
Das schriftliche Gesuch ist dem Amt für Berufsbildung, Abteilung Finanzen & Administration, Davidstrasse 31, 9001 St.Gallen einzureichen.
Für Auskünfte betreffend Kostengutsprache steht Franz Hutter gerne zur Verfügung.
franz.hutter@sg.ch
Telefon 058 229 37 96
Link zum Personalienblatt RSA-EDK-Ost
(mit diesem Link können Sie das Personalienblatt am PC ausfüllen und anschliessend ausdrucken)
Merkblatt für das Gesuch um Kostengutsprache

(Links und Merkblatt siehe unter
https://www.maturanavigator.ch/bm/bm-2)

Wer stipendienrechtlichen Wohnsitz in einem anderen Kanton hat und die BM 2 im Kanton St.Gallen besuchen möchte, muss ein Gesuch um Kostengutsprache bei der zuständigen Behörde des Wohnsitzkantons einreichen.

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