Schulgelder, Gebühren
Gymnasium, FMS, WMS, IMS-W
Hier finden Sie Informationen zu den anfallenden Schulgeldern und Gebühren an den Mittelschulen des Kantons St.Gallen. Es werden auch Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt, um sicherzustellen, dass Bildung für alle zugänglich ist.
Gebühr für die Anmeldung
Gemäss Tarif der Schulgelder und Gebühren der staatlichen Mittelschulen haben die Kandidatinnen und Kandidaten eine einmalige Gebühr von Fr. 200.– für die Anmeldung zu entrichten. Schülerinnen und Schüler, die mehrere Prüfungen ablegen möchten, haben für jeden Lehrgang eine Anmeldung einzureichen und die Gebühr für die Anmeldung von je Fr. 200.– zu entrichten. Die Anmeldung für mehrere Prüfungen ist auf dem Anmeldeformular zu vermerken. Die Anmeldegebühr ist nach abgeschlossener Anmeldung (sobald die unterschriebene Anmeldung bei der Schule abgegeben wurde) geschuldet, auch wenn eine nachträgliche Abmeldung erfolgt. Bei einer Abmeldung von der Prüfung wird die Gebühr für die Anmeldung nicht zurückerstattet.
Schulgeld
Der Besuch der Mittelschule ist für Schülerinnen und Schüler mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Kanton St.Gallen unentgeltlich. Allerdings sind die Kosten für Lehrmittel und Schulmaterial sowie für Exkursionen, Studienwochen, Sprachaufenthalte und Abschlussreisen von den Erziehungsberechtigten zu übernehmen. Schülerinnen und Schüler mit stipendienrechtlichem Wohnsitz ausserhalb des Kantons St.Gallen bezahlen während der Ausbildungszeit ein Schulgeld. Dieses beträgt Fr. 20 000.– jährlich. Zum Teil bestehen Sonderregelungen mit benachbarten Kantonen sowie dem Fürstentum Liechtenstein.
Notebook und Tablet
An allen Schulen wird erwartet, dass die Schülerinnen und Schüler das eigene Notebook oder das eigene Tablet in den Unterricht mitbringen. Die Schulen informieren die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig vor dem Schuleintritt über die Anforderungen an dieses Gerät. Für eine Neuanschaffung eines solchen Gerätes empfiehlt es sich, die definitive Schulortzuweisung und die Orientierung durch die Schule abzuwarten.
Instrumentalunterricht
Für den freiwilligen Instrumentalunterricht ist eine Semestergebühr von Fr. 725.– (Geschwisterrabatt möglich) zu entrichten. Eine Lektion dauert 45 Minuten.
Obligatorischer Verwaltungsbeitrag
Gemäss Beschluss des Kantonsrates haben die Eltern eine Pauschale für allgemeine Dienstleistungen von Fr. 200.– je Jahr zu bezahlen. Die Rechnungsstellung erfolgt im Lauf des 1. Semesters durch die Schulen. Der Beitrag wird bei einem vorzeitigen Austritt aus der Schule (z. B. infolge Nichtbestehens der Probezeit) nicht zurückerstattet.
Stipendien
Schülerinnen und Schüler können staatliche Stipendien beantragen. Die Antragsformulare sind nach Schuleintritt beim Bildungsdepartement des Kantons St.Gallen (Abteilung Stipendien und Studiendarlehen, Tel.: 058 229 48 82) erhältlich. Weitere Infos finden Sie unter www.schule.sg.ch > Stipendien und Studiendarlehen
Gebühren-Ansätze
Das Schulgeld und die Gebühren entsprechen dem aktuellen Stand der Gesetzgebung. Spätere Anpassungen bleiben vorbehalten.
Berufsmaturität, IMS-T
Einschreibgebühr
Gemäss Anhang Nr. 12 Gebührentarif für die Berufsbildung (sGS 231.12) werden als einmalige Einschreibgebühr für den Berufsmaturitätsunterricht Fr. 200.- erhoben.
Die Einschreibgebühr ist nach abgeschlossener Onlineanmeldung geschuldet. Bei einer Abmeldung von der Prüfung wird die Einschreibgebühr nicht zurückerstattet.
Schulgeld
Der Schulbesuch bzw. die Absolvierung der Grundbildung im Kanton St.Gallen ist für Schülerinnen und Schüler mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Kanton St.Gallen unentgeltlich.
Gemäss Art. 2 Gebührentarif für die Berufsbildung (sGS 231.12) werden die tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt für: Lehrmittel, Schulmaterial, Exkursionen, externe Prüfungen wie Sprachdiplome und Sonderveranstaltungen.
Für einen ausserkantonalen Schulbesuch während der BM 2 ist eine Kostengutsprache nötig. Wird die Kostengutsprache nicht vor Beginn des Ausbildungsgangs eingeholt, muss der Schulbesuch selbst finanziert werden. https://www.maturanavigator.ch/bm/bm-2
Bring your own device (BYOD)
An allen Schulen wird erwartet, dass die Schülerinnen und Schüler das eigene Notebook oder das eigene Tablet in den Unterricht mitbringen. Die Schulen informieren rechtzeitig vor dem Schuleintritt über die Anforderungen an das Gerät. Für eine Neuanschaffung eines solchen Gerätes empfiehlt es sich, die definitive Schulortzuweisung und die Orientierung durch die Schule abzuwarten.
Instrumentalunterricht
Für Lernende der Berufsfachschulen besteht an den Gymnasien des Kantons St.Gallen ein breites Angebot an Instrumental- und Gesangsunterricht. Es wird in allen Stilrichtungen musiziert, alleine, in Bands und anderen Ensembles. Die Wahl der Schule steht den Lernenden frei.
- Kantonsschule am Burggraben St.Gallen
www.ksgb.ch > Gymnasium > Musik > Instrumentalunterricht - Kantonsschule Heerbrugg
www.ksh.edu > Schule > Fächer > Instrumentalunterricht - Kantonsschule Sargans
www.kantisargans.ch > Gymnasium > Instrumentalunterricht - Kantonsschule Wattwil
www.kantiwattwil.ch > Angebote > Instrumentalunterricht - Kantonsschule Wil
www.kantiwil.ch > Ausbildung > Fachgruppen > Musik
Stipendien und Studiendarlehen
Der Staat gewährt Stipendien und Studiendarlehen, soweit die vollen Kosten der Ausbildung oder Weiterbildung einer Bewerberin/einem Bewerber oder den Eltern nicht zugemutet werden können. Grundlagen sind das Gesetz über die staatlichen Stipendien und Studiendarlehen (sGS 211.5) und die Vollzugsverordnung zum Stipendiengesetz (sGS 211.51).
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Kantons St.Gallen:
https://www.sg.ch/bildung-sport/stipendien-und-studiendarlehen.html