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Schulgelder, Gebühren

Berufsmaturität, IMS-T

Einschreibgebühr
Gemäss Anhang Nr. 12 Gebührentarif für die Berufsbildung (sGS 231.12) werden als einmalige Einschreibgebühr für den Berufsmaturitätsunterricht Fr. 200.- erhoben.
Die Einschreibgebühr ist nach abgeschlossener Onlineanmeldung geschuldet. Bei einer Abmeldung von der Prüfung wird die Einschreibgebühr nicht zurückerstattet.

Schulgeld
Der Schulbesuch bzw. die Absolvierung der Grundbildung im Kanton St.Gallen ist für Schülerinnen und Schüler mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Kanton St.Gallen unentgeltlich.
Gemäss Art. 2 Gebührentarif für die Berufsbildung (sGS 231.12) werden die tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt für: Lehrmittel, Schulmaterial, Exkursionen, externe Prüfungen wie Sprachdiplome und Sonderveranstaltungen.

Für einen ausserkantonalen Schulbesuch während der BM 2 ist eine Kostengutsprache nötig. Wird die Kostengutsprache nicht vor Beginn des Ausbildungsgangs eingeholt, muss der Schulbesuch selbst finanziert werden. https://www.maturanavigator.ch/bm/bm-2

Bring your own device (BYOD)
An allen Schulen wird erwartet, dass die Schülerinnen und Schüler das eigene Notebook oder das eigene Tablet in den Unterricht mitbringen. Die Schulen informieren rechtzeitig vor dem Schuleintritt über die Anforderungen an das Gerät. Für eine Neuanschaffung eines solchen Gerätes empfiehlt es sich, die definitive Schulortzuweisung und die Orientierung durch die Schule abzuwarten.

Instrumentalunterricht
Für Lernende der Berufsfachschulen besteht an den Gymnasien des Kantons St.Gallen ein breites Angebot an Instrumental- und Gesangsunterricht. Es wird in allen Stilrichtungen musiziert, alleine, in Bands und anderen Ensembles. Die Wahl der Schule steht den Lernenden frei.

Stipendien und Studiendarlehen
Der Staat gewährt Stipendien und Studiendarlehen, soweit die vollen Kosten der Ausbildung oder Weiterbildung einer Bewerberin/einem Bewerber oder den Eltern nicht zugemutet werden können. Grundlagen sind das Gesetz über die staatlichen Stipendien und Studiendarlehen (sGS 211.5) und die Vollzugsverordnung zum Stipendiengesetz (sGS 211.51).
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Kantons St.Gallen:
https://www.sg.ch/bildung-sport/stipendien-und-studiendarlehen.html

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