Fremdsprachige Schülerinnen und Schüler
Gymnasium, FMS, WMS, IMS-W
Schülerinnen und Schüler, welche Deutsch als Zweitsprache erlernt haben und nicht länger als vier Jahre im deutschsprachigen Raum leben, können bis zum Ende der Anmeldefrist bei der Rektorin oder dem Rektor der Prüfungsschule beantragen, dass sie in bestimmten Prüfungsteilen ein Fremdwörterbuch nutzen können. Sofern bei Schülerinnen und Schülern, welche noch nicht lange in der Schweiz beschult werden, die Eignung für die Mittelschule vorliegt, die Prüfung aber aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse (noch) nicht absolviert werden kann, wird empfohlen, mit der Schulleitung der Prüfungsschule Kontakt aufzunehmen, um gegebenenfalls eine Sonderlösung zu finden.
Berufsmaturität, IMS-T
In der Berufsmaturität wie auch in der IMS-T gibt es keine speziellen Angebote oder Erleichterungen für fremdsprachige Schülerinnen und Schüler.