Zuteilung Schulorte (Gymnasium, FMS, WMS, IMS-W)

Grundlegende Informationen
Um an den st.gallischen Mittelschulen ausgeglichene Klassenbestände zu erreichen und die Schulen räumlich angemessen auszulasten, behält sich das Bildungsdepartement vor, Umteilungen von Schülerinnen und Schülern an eine andere Schule oder in ein anderes Schwerpunktfach/Berufsfeld vorzunehmen. Dabei werden die Verkehrsverbindungen zu den Schulorten und die Zumutbarkeit der Schulwege berücksichtigt. Somit können sich die Kandidatinnen und Kandidaten nicht darauf verlassen, jene Mittelschule besuchen zu können, an der sie die Aufnahmeprüfung absolviert und bestanden haben. Die Ergebnisse der Aufnahmeprüfungen und die definitiven Anmeldungen sind massgebend für folgende Entscheide:
- welche Schwerpunktfächer des Gymnasiums an den einzelnen Kantonsschulen geführt werden;
- an welchen Schulorten die zweisprachige Maturität in welchen Schwerpunktfächern geführt wird;
- an welchen Schulorten die Wirtschaftsmittelschule, die Informatikmittelschule sowie die Fachmittelschule geführt werden;
- an welchen Schulorten die einzelnen Berufsfelder im Lehrgang FMS angeboten werden.
Für den Fall einer möglichen Umteilung haben sich die Bewerberinnen und Bewerber zu entscheiden, ob sie dem Schwerpunktfach/Berufsfeld die höhere Priorität einräumen und daher an einer anderen Kantonsschule unterrichtet werden wollen oder ob sie dem gewünschten Schulort den Vorzug geben und dort ein anderes Schwerpunktfach/Berufsfeld belegen möchten. Die bevorzugte Variante ist mit der Anmeldung bekannt zu geben. Diese wird nach Möglichkeit berücksichtigt bevor die Zuweisung an einen anderen Schulort oder in ein anderes Schwerpunktfach beziehungsweise Berufsfeld verfügt wird, erhalten die Erziehungsberechtigten in jedem Fall Gelegenheit zur Stellungnahme. Diese Information erfolgt in der Regel Mitte April. Wer bis Mitte Mai kein anderslautendes Schreiben des Bildungsdepartements erhält, darf grundsätzlich davon ausgehen, dass die Einteilung an die gewünschte Schule und ins Schwerpunktfach/ Berufsfeld der gewünschten Wahl erfolgt. Für einen nachträglichen Wechsel des Schwerpunktfachs, Berufsfeldes oder Schulortes müssen die Erziehungsberechtigten ein schriftliches Gesuch an das Amt für Mittelschulen richten. Gesuche werden bewilligt, sofern die Platzverhältnisse dies zulassen. Gesuche, die nach dem 31. Mai eintreffen, haben keinen Anspruch auf Bearbeitung, da zu diesem Zeitpunkt die Klassenbildung mehrheitlich abgeschlossen ist.
Kantonsschule Ausserschwyz (SZ)
Schülerinnen und Schüler mit Wohnort Rapperswil-Jona oder Eschenbach, welche in die Kantonsschule Ausserschwyz in Pfäffikon (SZ) eintreten möchten, absolvieren die Aufnahmeprüfung an der Kantonsschule Wattwil. Sie vermerken diesen Wunsch bei der digitalen Anmeldung im Bemerkungsfeld. Diese Möglichkeit besteht ausschliesslich für das Gymnasium.
Eine Zuweisung an die Kantonsschule Ausserschwyz ist möglich, wenn die Bedingungen gemäss Mittelschulgesetz erfüllt sind. Zuständig für den Zuweisungsentscheid ist das Bildungsdepartement. Eine Zuweisung an die Kantonsschule Ausserschwyz kann erfolgen, wenn die Weiterführung bestehender Schwerpunktfächer an der Kantonsschule Wattwil gewährleistet ist beziehungsweise diese keine ungünstigen Konstellationen bei der Klassenbildung hervorruft. Die Erziehungsberechtigten jener Schülerinnen und Schüler, die der Kantonsschule Ausserschwyz zugeteilt werden, werden vom Amt für Mittelschulen direkt auf schriftlichem Weg informiert. Die Mitteilung erfolgt in der Regel bis Mitte April. Die übrigen Schülerinnen und Schüler bleiben grundsätzlich der Kantonsschule Wattwil zugeteilt. Die Erziehungsberechtigten werden vom Bildungsdepartement entsprechend informiert. Die Kantonsschule Ausserschwyz stellt allen Schülerinnen und Schülern den Elternbetrag in Rechnung. Dieser beträgt zurzeit Fr. 700.– pro Jahr. Soweit eine Zuweisung an die Kantonsschule Ausserschwyz erfolgt, übernimmt der Kanton St.Gallen das übrige Schulgeld.