Schulgelder, Gebühren

Gebühr für die Anmeldung
Gemäss Tarif der Schulgelder und Gebühren der staatlichen Mittelschulen haben die Kandidatinnen und Kandidaten eine einmalige Gebühr für die Anmeldung bzw. Einschreibung von Fr. 300.– zu entrichten. Schülerinnen und Schüler, die mehrere Prüfungen ablegen möchten, haben für jeden Lehrgang eine Anmeldung einzureichen und die Gebühr für die Anmeldung von je Fr. 300.– zu entrichten. Die Anmeldung für mehrere Prüfungen ist auf dem Anmeldeformular zu vermerken.
Die Anmeldegebühr ist nach abgeschlossener Anmeldung (Gymnasium: sobald die digitale Anmeldung abgeschlossen ist; EAP: sobald die unterschriebene Anmeldung bei der Schule abgegeben wurde) geschuldet, auch wenn eine nachträgliche Abmeldung erfolgt.
Bei einer Abmeldung von der Prüfung wird die Gebühr für die Anmeldung nicht zurückerstattet.
Schulgeld
Der Besuch der Mittelschule ist für Schülerinnen und Schüler mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Kanton St.Gallen unentgeltlich. Allerdings sind die Kosten für Lehrmittel und Schulmaterial sowie für Exkursionen, Studienwochen, Sprachaufenthalte und Abschlussreisen von den Erziehungsberechtigten zu übernehmen. Schülerinnen und Schüler mit stipendienrechtlichem Wohnsitz ausserhalb des Kantons St.Gallen bezahlen während der Ausbildungszeit ein Schulgeld. Dieses beträgt Fr. 20 000.– jährlich. Zum Teil bestehen Sonderregelungen mit benachbarten Kantonen sowie dem Fürstentum Liechtenstein.
Notebook
An allen Schulen wird erwartet, dass die Schülerinnen und Schüler das eigene Notebook in den Unterricht mitbringen. Die Schulen informieren die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig vor dem Schuleintritt über die Anforderungen an dieses Gerät. Für eine Neuanschaffung eines solchen Gerätes empfiehlt es sich, die definitive Schulortzuweisung und die Orientierung durch die Schule abzuwarten.
Instrumentalunterricht
Für den freiwilligen Instrumentalunterricht ist eine Semestergebühr von Fr. 725.– (Geschwisterrabatt möglich) zu entrichten. Eine Lektion dauert 45 Minuten.
Obligatorischer Verwaltungsbeitrag
Gemäss Beschluss des Kantonsrates haben die Eltern eine Pauschale für allgemeine Dienstleistungen von Fr. 300.– je Jahr zu bezahlen. Die Rechnungsstellung erfolgt im Lauf des 1. Semesters durch die Schulen. Der Beitrag wird bei einem vorzeitigen Austritt aus der Schule (z. B. infolge Nichtbestehens der Probezeit) nicht zurückerstattet.
Stipendien
Schülerinnen und Schüler können staatliche Stipendien beantragen. Die Antragsformulare sind nach Schuleintritt beim Bildungsdepartement des Kantons St.Gallen (Abteilung Stipendien und Studiendarlehen, Tel.: 058 229 48 82) erhältlich. Weitere Infos finden Sie unter www.schule.sg.ch > Stipendien und Studiendarlehen
Gebühren-Ansätze
Das Schulgeld und die Gebühren entsprechen dem aktuellen Stand der Gesetzgebung. Spätere Anpassungen bleiben vorbehalten.