BM 1

Aufnahme
und Prüfung

Die Berufsmaturität während der Lehre (BM 1) kann nur mit einer bestandenen Aufnahmeprüfung absolviert werden.

 

Zulassungsvoraussetzungen

Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (SR 412.103.1) 
Art. 14 Abs. 3 Wer im Wohnsitzkanton das Zulassungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat, wird auch in einem anderen Kanton zum Berufsmaturitätsunterricht zugelassen; vorbehalten bleiben abweichende kantonale Freizügigkeitsregelungen.

 

Orientierungsveranstaltungen

Es werden keine Orientierungsveranstaltungen mehr durchgeführt. Informationen befinden sich auf den Seiten der kantonalen Berufs- und Weiterbildungszentren.

Für Auskünfte stehen die Ansprechpersonen der Berufsmaturitätsabteilungen an den kantonalen Berufs- und Weiterbildungszentren gerne zur Verfügung.

GBS St.Gallen

KBZ St.Gallen, Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen Typ Wirtschaft

KBZ St.Gallen, Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen Typ Dienstleistungen

BZR Rorschach-Rheintal

BZ Buchs-Sargans

BWZ Rapperswil-Jona

BZ Wil-Uzwil

 

Termine

  • Einheitsaufnahmeprüfung (BM 1, WMS, IMS, FMS) im Herbst für den Eintritt im Schuljahr 2027/28

  • Anmeldefrist für Einheitsaufnahmeprüfung (BM 1, WMS, IMS, FMS) und Aufnahmeprüfung BM 2 für den Eintritt im Schuljahr 2027/28

  • Einheitsaufnahmeprüfung (BM 1, WMS, IMS, FMS) und Aufnahmeprüfung BM 2 im Frühling für den Eintritt im Schuljahr 2027/28

  • Anmeldefrist für Einheitsaufnahmeprüfung (BM 1, WMS, IMS, FMS) für den Eintritt im Schuljahr 2028/29