EAP, BM 2
Aufnahmeverfahren
Prüfungsanmeldung
Link zur Onlineanmeldung: zurzeit keine Anmeldung möglich
Bitte beachte die Anleitung zur Onlineanmeldung und die Termine.
Allgemeine Information
Das Aufnahmeverfahren muss im Wohnkanton absolviert werden.
Art. 14 Abs. 3 eidgenössische Berufsmaturitätsverordnung, SR 412.103.1
Prüfungsanmeldung Berufsmaturität und IMS-T
Die Anmeldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Kandidatinnen/Kandidaten über das elektronische Anmeldeportal.
Für die Anmeldung (Login) ist die Schweizer-Sozialversicherungsnummer erforderlich, welche zum Beispiel auf der Krankenkassenkarte vermerkt ist. Die Schweizer-Sozialversicherungsnummer beginnt mit 756. Für Kandidatinnen/Kandidaten aus dem Fürstentum Liechtenstein wird eine fiktive Sozialversicherungsnummer vergeben. Bitte melden Sie sich bei serge.ludescher@noSpamsg.ch.
Verspätete Anmeldungen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung.
Die Schule bietet die Kandidatinnen/Kandidaten rechtzeitig zur Aufnahmeprüfung auf.
BM 1 während der Lehre
Melden Sie Ihr Kind am nächstgelegenen Berufs- und Weiterbildungszentrum des Wohnorts an.
Die Anmeldungsbestätigung und der Bericht der abgebenden Schule sind dem Berufs- und Weiterbildungszentrum am Anmeldeort einzureichen.
Weitere Auskünfte können der jeweiligen Schul-Homepage entnommen werden.
BM 2 nach der Lehre
Melden Sie sich am Berufs- und Weiterbildungszentrum an, an dem Sie später den Bildungsgang absolvieren möchten. Die Anmeldung ist dem Berufs- und Weiterbildungszentrum am Anmeldeort einzureichen.
Auskünfte und Orientierungsveranstaltungen können der jeweiligen Schul-Homepage entnommen werden.
Nachteilsausgleich Berufsmaturität und IMS-T
Bitte verwenden Sie das Formular Gesuch Nachteilsausgleich für die Aufnahmeprüfung Berufsmaturität BM 1 / BM 2. Das Gesuch ist bis spätestens Ende der Anmeldefrist beim Amt für Berufsbildung einzureichen.
Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und das Gesuchformular finden Sie unter: https://www.sg.ch/bildung-sport/berufsbildung/berufsfachschulen/nachteilsausgleich
Die Anmeldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten.
Anmeldefrist verpasst? In begründeten Fällen wenden Sie sich an den Rektor oder die Rektorin der jeweiligen Mittelschule.
Für die Anmeldung (Login) ist die Sozialversicherungsnummer erforderlich, welche zum Beispiel auf der Krankenkassenkarte vermerkt ist.
Grundsätzlich besteht eine freie Schulwahl bei der Anmeldung zu den Aufnahmeprüfungen. Die Kandidatinnen und Kandidaten melden sich an jener Schule an, welche sie nach erfolgreicher Prüfung besuchen möchten. Umteilungen in eine andere Mittelschule bleiben zur Vermeidung von Klassen mit Über- oder Unterbeständen vorbehalten.
- Sofern die Wahl nicht eindeutig ist, ist die wahrscheinlichste Schule zu wählen.
- Die Anmeldungsbestätigung sind der Schule am Anmeldeort einzureichen.
- Verspätete Anmeldungen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung.
- Die Schule teilt den Kandidatinnen und Kandidaten die Prüfungszeit rechtzeitig mit.
Nachteilsausgleich
Schülerinnen und Schüler mit einer von der WHO anerkannten Beeinträchtigung haben Anspruch auf Nachteilsausgleich sofern die Behinderung den Leistungsnachweis schwerwiegend beeinträchtigt. Das Gutachten, der Antrag auf Nachteilsausgleich und die Vorschläge für Nachteilsausgleichsmassnahmen sind bis spätestens Ende der Anmeldefrist der Rektorin oder dem Rektor der Prüfungsschule einzureichen. Für Schülerinnen und Schüler mit Lese- und / oder Rechtschreibstörung (LRS) ist zwingend ein SPD-Gutachten einzureichen; dieses darf nicht älter als drei Jahre sein.
Verspätete Gesuche haben keinen Anspruch auf Behandlung.
Handreichung zum Nachteilsausgleich in der Schule
Download Antrag für Nachteilsausgleich für die Aufnahmeprüfungen an Mittelschulen
Fremdsprachige Schülerinnen und Schüler
Schülerinnen und Schüler, welche Deutsch als Zweitsprache erlernt haben und nicht länger als vier Jahre im deutschsprachigen Raum leben, können bis zum Ende der Anmeldefrist bei der Rektorin oder dem Rektor der Prüfungsschule beantragen, dass sie in bestimmten Prüfungsteilen ein Fremdwörterbuch nutzen können.
Sofern bei Schülerinnen und Schülern, welche noch nicht lange in der Schweiz beschult werden, die Eignung für die Mittelschule vorliegt, die Prüfung aber aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse (noch) nicht absolviert werden kann, wird empfohlen, mit der Schulleitung der Prüfungsschule Kontakt aufzunehmen, um gegebenenfalls eine Sonderlösung zu finden.
Zuteilung Schulorte
In dieser Rubrik finden sich Informationen zum Prozess der Schulortzuweisung. Es werden Kriterien und Abläufe erläutert, um eine fundierte Entscheidung über den Ausbildungsstandort zu ermöglichen.
Hier geht es zu den Informationen.
Schulgelder, Gebühren
Hier finden Sie Informationen zu den anfallenden Schulgeldern und Gebühren an den Mittelschulen des Kantons St.Gallen. Es werden auch Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt, um sicherzustellen, dass Bildung für alle zugänglich ist.
Hier geht es zu den Informationen.
Prüfungsarchiv vergangene Aufnahmeprüfungen
Hier geht es zum Prüfungsarchiv mit vergangenen Aufnahmeprüfungen.
Weiteres zu den Prüfungen
Aufnahmereglement
Das aktuelle Aufnahmereglement findest du in der Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen
Prüfungsanforderungen
Die Prüfungsanforderungen sind hier aufgeschaltet.
Taschenrechner für die Aufnahmeprüfungen
Beispiele für erlaubte bzw. nicht erlaubte Taschenrechner finden sich in diesem Dokument.