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Termine

Berufsmaturität, IMS-T

Hier sind alle wichtigen Termine zu den Aufnahmeprüfungen, den Eignungstests, zur Prüfungsanmeldung und zur Anmeldefrist aufgeführt:

Aufnahmeprüfungen/Eignungstests

Aufnahmeprüfungen und Eignungstests im Frühling für den Eintritt im Schuljahr 2024/25, 2025/26 oder 2026/27:

Aufnahmeprüfungen BM 1, IMS-T und BM 2:
9. März 2024

Eignungstest IMS-T:
14. März 2024
Hinweis: Der Eignungstest für die IMS-T kann nur mit vorgängig absolvierter Berufsmaturitätsaufnahmeprüfung (BM 1) absolviert werden.

Aufnahmeprüfungen und Eignungstests im Herbst für den Eintritt im Schuljahr 2025/26, 2026/27 oder 2027/28:

Aufnahmeprüfungen BM 1 und IMS-T:
16. September 2024

Eignungstest IMS-T:
18. September 2024
Hinweis: Der Eignungstest für die IMS-T kann nur mit vorgängig absolvierter Berufsmaturitätsaufnahmeprüfung (BM 1) absolviert werden.

Prüfungsanmeldung

Die Anmeldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Lernenden ab 28. November 2023 für die BM 1, IMS-T oder BM 2 beziehungsweise ab 15. Mai 2024 für die Ausbildungsgänge an der BM 1 und IMS-T über das elektronische Anmeldeportal:
https://zentrale.nesa-sg.ch/newregistration.php (Anleitung beachten)

Für die Anmeldung (Login) ist die Sozialversicherungsnummer erforderlich, welche zum Beispiel auf der Krankenkassenkarte vermerkt ist.

Grundsätzlich besteht eine freie Schulwahl bei der Anmeldung zu den Aufnahmeprüfungen. Die Kandidatinnen und Kandidaten melden sich in der Regel an jener Schule an, die ihrem Wohnort am nächsten liegt und die Aufnahmeprüfung für den gewünschten Bildungsgang anbietet. Auf die Zuteilung zur Schule für den Bildungsgang hat die Prüfungsschule keinen Einfluss. Die Wahl der Schule für die Absolvierung des Bildungsgangs erfolgt erst nach bestandener Aufnahmeprüfung. Umteilungen an eine andere Berufsfachschule bleiben zur Vermeidung von Klassen mit Über- oder Unterbeständen vorbehalten.

  • Sofern die Wahl nicht eindeutig ist, ist die wahrscheinlichste Schule zu wählen.
  • Die Anmeldungsbestätigung und der Bericht der abgebenden Schule sind der Schule am Anmeldeort einzureichen.
  • Verspätete Anmeldungen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung.
  • Die Schule teilt den Kandidatinnen und Kandidaten die Prüfungszeit rechtzeitig mit.

Anmeldefrist

BM 1, IMS-T und BM 2:
Dienstag, 13. Februar 2024

BM 1 und IMS-T:
Montag, 26. August 2024

Nachteilsausgleich Berufsmaturität, IMS-T

Als Nachteilsausgleich wird die Anpassung der Bedingungen für die Beurteilung von Lernenden mit einer diagnostizierten Behinderung bezeichnet, die trotz ihrer Beeinträchtigung das Potenzial haben, die regulären Lernziele zu erreichen. Aufgrund der Behinderung, welche die Beurteilung der Leistungsfähigkeit beeinträchtigt, soll der daraus resultierende Nachteil eruiert und ausgeglichen werden.
Ein Nachteilsausgleich wird nur gewährt, wenn ein aktuelles Gutachten (max. 2-jährig) einer ärztlichen oder psychologischen Fachstelle vorliegt.

Weitere Informationen und Unterlagen zum Nachteilsausgleich finden Sie unter:
https://www.sg.ch/bildung-sport/berufsbildung/berufsfachschulen/foerderangebote/nachteilsausgleich.html

Für die Aufnahmeprüfung kann das «Gesuchsformular Nachteilsausgleich während der beruflichen Grundbildung» verwendet werden. Im Titel kann von Hand «Aufnahmeprüfung BM» vermerkt werden.

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