
Termine
Gymnasium, FMS, WMS, IMS-W
Hier sind alle wichtigen Termine zu den Aufnahmeprüfungen, zur Prüfungsanmeldung und zur Anmeldefrist aufgeführt:
Aufnahmeprüfungen
Aufnahmeprüfungen im Frühling für den Eintritt im Schuljahr 2025/26:
Gymnasium:
10. bis 14. März 2025
Untergymnasium (Kantonsschule am Burggraben St.Gallen):
3. und 4. März 2025
Prüfungsanmeldung
Die Anmeldefrist für die Aufnahmeprüfung ins Gymnasium und für die Berufsmaturität 1 und 2 ist abgelaufen.
Anmeldefrist verpasst? In begründeten Fällen wenden Sie sich an den Rektor oder die Rektorin der jeweiligen Mittelschule bzw. an die Abteilungsleitung Berufsmaturität der jeweiligen Berufsfachschule
Nachteilsausgleich Gymnasium, FMS, WMS, IMS-W
Schülerinnen und Schüler mit einer von der WHO anerkannten Beeinträchtigung haben Anspruch auf Nachteilsausgleich, sofern die Behinderung den Leistungsnachweis schwerwiegend beeinträchtigt. Das Gutachten, der Antrag auf Nachteilsausgleich und die Vorschläge für Nachteilsausgleichsmassnahmen sind bis spätestens Ende der Anmeldefrist der Rektorin oder dem Rektor der Prüfungsschule einzureichen. Für Legasthenikerinnen und Legastheniker ist zwingend ein SPD-Gutachten einzureichen; dieses darf nicht älter als drei Jahre sein. Verspätete Gesuche haben keinen Anspruch auf Behandlung.
Weitere Informationen finden Sie in der
Handreichung zum Nachteilsausgleich in der Schule
Download Antrag für Nachteilsausgleich für die Aufnahmeprüfungen an Mittelschulen
Neu: Prüfungsfreie Aufnahme BM 2
Hier erfährst du, ob du die Bedingungen für eine prüfungsfreie Aufnahme erfüllst.
Aufnahmeprüfungstermine
Prüfungsanmeldung BM 1, IMS-T und BM 2
Die Anmeldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Kandidatinnen/Kandidaten über das elektronische Anmeldeportal. Bitte beachten Sie die Anleitung.
Die Anmeldefrist für die Aufnahmeprüfung vom 08.03.2025 (BM 1, IMS-T und BM 2) ist abgelaufen.
Für die Anmeldung (Login) ist die Schweizer-Sozialversicherungsnummer erforderlich, welche zum Beispiel auf der Krankenkassenkarte vermerkt ist. Die Schweizer-Sozialversicherungsnummer beginnt mit 756. Für Kandidatinnen/Kandidaten aus dem Fürstentum Liechtenstein wird eine fiktive Sozialversicherungsnummer vergeben. Bitte melden Sie sich bei serge.ludescher@sg.ch.
Verspätete Anmeldungen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung.
Die Schule bietet die Kandidatinnen/Kandidaten rechtzeitig zur Aufnahmeprüfung auf.
BM 1 während der Lehre
Melden Sie Ihr Kind am nächstgelegenen Berufs- und Weiterbildungszentrum des Wohnorts an.
Die Anmeldungsbestätigung und der Bericht der abgebenden Schule sind dem Berufs- und Weiterbildungszentrum am Anmeldeort einzureichen.
Auskünfte und Orientierungsveranstaltungen
BM 2 nach der Lehre
Melden Sie sich am Berufs- und Weiterbildungszentrum an, an dem Sie später den Bildungsgang absolvieren möchten. Die Anmeldung ist dem Berufs- und Weiterbildungszentrum am Anmeldeort einzureichen.
Auskünfte und Orientierungsveranstaltungen
Allgemeine Information
Das Aufnahmeverfahren muss im Wohnkanton absolviert werden.
Art. 14 Abs. 3 eidgenössische Berufsmaturitätsverordnung, SR 412.103.1
Nachteilsausgleich Berufsmaturität, IMS-T
Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und das Gesuchsformular finden Sie unter: https://www.sg.ch/bildung-sport/berufsbildung/berufsfachschulen/foerderangebote/nachteilsausgleich.html
Bitte verwenden Sie das Formular Gesuch Nachteilsausgleich für die Aufnahmeprüfung Berufsmaturität BM 1 / BM 2.