
Termine
Gymnasium, FMS, WMS, IMS-W
Hier sind alle wichtigen Termine zu den Aufnahmeprüfungen, zur Prüfungsanmeldung und zur Anmeldefrist aufgeführt:
Aufnahmeprüfungen
Aufnahmeprüfungen im Frühling für den Eintritt im Schuljahr 2024/25:
Gymnasium:
11. bis 15. März 2024
Mündliche Prüfungen:
Ob mündliche Prüfungen abgelegt werden müssen, wird ab Mittwoch, 13. März 2024 ab 06.00 Uhr bzw. ab 10.00 Uhr (Kantonsschule Wil) auf den Websites der Gymnasien bekanntgegeben.
Die Kantonsschule Wattwil informiert am 12. März 2024, um 22.00 Uhr alle Kandidatinnen und Kandidaten per Mail, ob sie eine mündliche Prüfung absolvieren müssen.
Untergymnasium:
4. und 5. März 2024
Kantonsschule am Burggraben St.Gallen
Aufnahmeprüfungen im Herbst für den Eintritt im Schuljahr 2025/26:
FMS, WMS, IMS-W:
16. September 2024
IMS-W, IT-Eignungsprüfung:
18. September 2024
Prüfungsanmeldung
Die Anmeldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten ab 28. November 2023 für das Gymnasium beziehungsweise ab 15. Mai 2024 für die Ausbildungsgänge an der FMS, WMS und der IMS-W über das elektronische Anmeldeportal:
https://zentrale.nesa-sg.ch/newregistration.php Anleitung beachten!
Für die Anmeldung (Login) ist die Sozialversicherungsnummer erforderlich, welche zum Beispiel auf der Krankenkassenkarte vermerkt ist.
Grundsätzlich besteht eine freie Schulwahl bei der Anmeldung zu den Aufnahmeprüfungen. Die Kandidatinnen und Kandidaten melden sich an jener Schule an, welche sie nach erfolgreicher Prüfung besuchen möchten. Umteilungen in eine andere Mittelschule bleiben zur Vermeidung von Klassen mit Über- oder Unterbeständen vorbehalten.
- Sofern die Wahl nicht eindeutig ist, ist die wahrscheinlichste Schule zu wählen.
- Die Anmeldungsbestätigung und der Bericht der abgebenden Schule sind der Schule am Anmeldeort einzureichen.
- Verspätete Anmeldungen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung.
- Die Schule teilt den Kandidatinnen und Kandidaten die Prüfungszeit rechtzeitig mit.
Anmeldefrist
Gymnasium:
Dienstag, 13. Februar 2024
Kantonsschulen am Burggraben St.Gallen, Heerbrugg, Sargans, Wattwil und Wil
Untergymnasium:
Dienstag, 13. Februar 2024
Kantonsschule am Burggraben St.Gallen
FMS, WMS, IMS-W: Montag, 26. August 2024
FMS: Kantonsschulen am Brühl St.Gallen, Heerbrugg, Sargans und Wattwil
WMS, IMS-W: Kantonsschulen am Brühl St.Gallen und Sargans
Nachteilsausgleich Gymnasium, FMS, WMS, IMS-W
Schülerinnen und Schüler mit einer von der WHO anerkannten Beeinträchtigung haben Anspruch auf Nachteilsausgleich, sofern die Behinderung den Leistungsnachweis schwerwiegend beeinträchtigt. Das Gutachten, der Antrag auf Nachteilsausgleich und die Vorschläge für Nachteilsausgleichsmassnahmen sind bis spätestens Ende der Anmeldefrist der Rektorin oder dem Rektor der Prüfungsschule einzureichen. Für Legasthenikerinnen und Legastheniker ist zwingend ein SPD-Gutachten einzureichen; dieses darf nicht älter als drei Jahre sein. Verspätete Gesuche haben keinen Anspruch auf Behandlung.
Weitere Informationen finden Sie in der
Handreichung zum Nachteilsausgleich in der Schule
Download Antrag für Nachteilsausgleich für die Aufnahmeprüfungen an Mittelschulen
Neu: Prüfungsfreie Aufnahme BM 2
Hier erfährst du, ob du die Bedingungen für eine prüfungsfreie Aufnahme erfüllst.
Berufsmaturität, IMS-T
Hier sind alle wichtigen Termine zu den Aufnahmeprüfungen, den Eignungstests, zur Prüfungsanmeldung und zur Anmeldefrist aufgeführt:
Aufnahmeprüfungen/Eignungstests
Aufnahmeprüfungen und Eignungstests im Frühling für den Eintritt im Schuljahr 2024/25, 2025/26 oder 2026/27:
Aufnahmeprüfungen BM 1, IMS-T und BM 2:
9. März 2024
Eignungstest IMS-T:
14. März 2024
Hinweis: Der Eignungstest für die IMS-T kann nur mit vorgängig absolvierter Berufsmaturitätsaufnahmeprüfung (BM 1) absolviert werden.
Aufnahmeprüfungen und Eignungstests im Herbst für den Eintritt im Schuljahr 2025/26, 2026/27 oder 2027/28:
Aufnahmeprüfungen BM 1 und IMS-T:
16. September 2024
Eignungstest IMS-T:
18. September 2024
Hinweis: Der Eignungstest für die IMS-T kann nur mit vorgängig absolvierter Berufsmaturitätsaufnahmeprüfung (BM 1) absolviert werden.
Prüfungsanmeldung
Die Anmeldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Lernenden ab 28. November 2023 für die BM 1, IMS-T oder BM 2 beziehungsweise ab 15. Mai 2024 für die Ausbildungsgänge an der BM 1 und IMS-T über das elektronische Anmeldeportal:
https://zentrale.nesa-sg.ch/newregistration.php (Anleitung beachten)
Für die Anmeldung (Login) ist die Sozialversicherungsnummer erforderlich, welche zum Beispiel auf der Krankenkassenkarte vermerkt ist.
Grundsätzlich besteht eine freie Schulwahl bei der Anmeldung zu den Aufnahmeprüfungen. Die Kandidatinnen und Kandidaten melden sich in der Regel an jener Schule an, die ihrem Wohnort am nächsten liegt und die Aufnahmeprüfung für den gewünschten Bildungsgang anbietet. Auf die Zuteilung zur Schule für den Bildungsgang hat die Prüfungsschule keinen Einfluss. Die Wahl der Schule für die Absolvierung des Bildungsgangs erfolgt erst nach bestandener Aufnahmeprüfung. Umteilungen an eine andere Berufsfachschule bleiben zur Vermeidung von Klassen mit Über- oder Unterbeständen vorbehalten.
- Sofern die Wahl nicht eindeutig ist, ist die wahrscheinlichste Schule zu wählen.
- Die Anmeldungsbestätigung und der Bericht der abgebenden Schule sind der Schule am Anmeldeort einzureichen.
- Verspätete Anmeldungen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung.
- Die Schule teilt den Kandidatinnen und Kandidaten die Prüfungszeit rechtzeitig mit.
Anmeldefrist
BM 1, IMS-T und BM 2:
Dienstag, 13. Februar 2024
BM 1 und IMS-T:
Montag, 26. August 2024
Nachteilsausgleich Berufsmaturität, IMS-T
Als Nachteilsausgleich wird die Anpassung der Bedingungen für die Beurteilung von Lernenden mit einer diagnostizierten Behinderung bezeichnet, die trotz ihrer Beeinträchtigung das Potenzial haben, die regulären Lernziele zu erreichen. Aufgrund der Behinderung, welche die Beurteilung der Leistungsfähigkeit beeinträchtigt, soll der daraus resultierende Nachteil eruiert und ausgeglichen werden.
Ein Nachteilsausgleich wird nur gewährt, wenn ein aktuelles Gutachten (max. 2-jährig) einer ärztlichen oder psychologischen Fachstelle vorliegt.
Weitere Informationen und Unterlagen zum Nachteilsausgleich finden Sie unter:
https://www.sg.ch/bildung-sport/berufsbildung/berufsfachschulen/foerderangebote/nachteilsausgleich.html
Für die Aufnahmeprüfung kann das «Gesuchsformular Nachteilsausgleich während der beruflichen Grundbildung» verwendet werden. Im Titel kann von Hand «Aufnahmeprüfung BM» vermerkt werden.